Bundesverwaltungsgericht 20. März 2024: Nach dem Informationsfreiheitsgesetz sind anonyme Anträge unzulässig.

Mit Urteil vom 20. März 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass anonyme Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes unzulässig sind.

https://www.bverwg.de/pm/2024/10

Frag den Staat kritisiert dieses Urteil. Über viele Jahre waren anonyme Anfragen über Frag den Staat möglich. Dieses Vorgehen ist künftig ausgeschlossen. Um so dringender sei ein Transparenzgesetz.

Seit vielen Jahren beschneidet das konservative Bundesverwaltungsgericht Urteil um Urteil die Reichweite des Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Jetzt kommt ein neues Urteil der Intransparenz-Fans aus Leipzig hinzu: Das Gericht entschied heute, dass anonyme Anträge nach dem IFG unzulässig sind. Behörden können jetzt grundsätzlich bei jedem Antrag nicht nur Name und Postadresse von Anstragsteller*innen verlangen, sondern ihnen Antworten auch per Post zusenden.

Damit entfernt das höchste Verwaltungsgericht einen Grundpfeiler des Informationszugangs: Die Plattform FragDenStaat.de basiert auf der Annahme, dass Behörden Anfragen schnell und per E-Mail beantworten müssen. Der für Datenschutz (!) zuständige Senat im Gericht hält es für erforderlich, dass Antragsteller*innen ihre Daten herausgeben müssen, wenn sie Informationen von staatlichen Stellen erhalten wollen. Damit hebt das Gericht ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster auf, das eine generelle Erhebung der Postadresse noch verboten hatte.

Jetzt endlich Transparenzgesetz

Die wiederholt transparenzfeindlichen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts müssen ein Weckruf für den Gesetzgeber sein, endlich ein Transparenzgesetz zu schaffen, das seinen Namen verdient. Die Ampel-Koalition verspricht seit Jahren einen Gesetzentwurf, der dieses Jahr endlich kommen soll. Er muss sicherstellen, dass Anträge auf Informationen auch pseudonym möglich sind.

Wir werden in den kommenden Wochen nach Veröffentlichung der Urteilsgründe unser weiteres Vorgehen planen. Unser Ziel ist es sicherzustellen, dass der Zugang zu Informationen allen Menschen zugute kommt. Dazu werden wir unsere Plattform erweitern und, wo möglich, klagen.

FragdenStaat vom 21. April 2024