Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) hat einen Leitfaden zum Aufbau und Betrieb staatlicher Transparenzportale herausgegeben. Über diese digitalen Plattformen können Bürgerinnen und Bürger amtliche Informationen und Daten abrufen, die durch die Verwaltung proaktiv bereitgestellt werden. Dazu sind sowohl Bund als auch Länder verpflichtet, sofern sie bereits über ein Transparenzgesetz oder eine andere entsprechende rechtliche Vorgabe verfügen.
Dr. Juliane Hundert, die als Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte 2024 den IFK-Vorsitz innehat, erklärt anlässlich der Veröffentlichung: »Der Zustand einer Demokratie und eines Rechtsstaats
bemisst sich unter anderem daran, wie transparent die öffentliche Verwaltung mit ihren Entscheidungen und Informationen umgeht. Je einfacher und umfassender Unterlagen und Daten durch staatliche Stellen bereitgestellt werden, desto wirksamer lassen sich auch Verschwörungsmythen und Desinformation entlarven. Allgemein zugängliche Transparenzportale können dazu einen wichtigen Beitrag leisten.«
Die Praxishandreichung richtet sich an die Betreiber der Portale, an informationspflichtige Stellen sowie Nutzerinnen und Nutzer, die die Qualität einer Plattform prüfen möchten. Übersichtlich und kompakt gibt die IFK Tipps und Hinweise zur Gestaltung der Plattformen, benennt Anforderungen und zeigt konkrete Umsetzungsmöglichkeiten auf. Außerdem enthält der Leitfaden eine Checkliste, die die wesentlichen Kriterien zusammenfassend aufführt, beispielsweise zu den technischen Rahmenbedingungen, organisatorischen Festlegungen, der Barrierefreiheit und zum Verzicht auf Tracking.
Quelle: Landesinformationsbeauftragter Mecklenburg-Vorpommern
Siehe dazu auch das Protokoll der 43. Sitzung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten Protokoll der 43. Sitzung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 8./9. November 2022 in Kiel und die dort gezeigte Präsentation (Anlage 1).