Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat am 12. Juni 2024 einen Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen abgeleht, wonach die Kosten für Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetzs M-V gesenkt werden sollten.
Parlamentsdokumentation zur Landtagsdrucksache 8/3741
Der Antrag hat folgenden Inhalt:
1. Der Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes besteht darin, den freien Zugang zu bei den
Behörden vorhandenen Informationen zu gewährleisten und die Voraussetzungen
festzulegen, unter denen derartige Informationen auf Antrag zugänglich gemacht werden
sollen.
2. Nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis der Informationskostenverordnung kann
für schriftliche Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei besonderem bis
umfangreichem Verwaltungsaufwand eine Gebühr von bis zu 500 Euro erhoben werden.
3. Erfordert die Amtshandlung nach dem Informationsfreiheitsgesetz einen höheren
Verwaltungsaufwand als in den Tarifstellen des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses
vorgesehen, kann sich die Gebühr nach § 3 der Informationskostenverordnung außerdem
über die dort festgelegte Rahmengebühr hinaus weiter erhöhen.
4. Gemäß § 4 der Informationskostenverordnung werden die Gebühren auf der Grundlage
des jeweils geltenden Gebührenerlasses des Finanzministeriums und der darin vorge-
sehenen Stundensätze berechnet.
5. Aus der Sicht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wider-
sprechen die Regelungen der §§ 3 und 4 der Informationskostenverordnung dem Grund-
satz des effektiven Informationszuganges und sind daher unverhältnismäßig.
II. Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. die §§ 3 und 4 der Informationskostenverordnung zu streichen.
2. den Entwurf eines Transparenzgesetzes in den Landtag einzubringen, das die proaktive
Veröffentlichung von Informationen aus Politik und Verwaltung in einem modernen
Internetportal vorsieht.
Der Antrag wurde abgelehnt. Das Protokoll der Landtagsberatung wird hier veröffentlicht.