Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern hat am 11. November 2024 seinen Tätigkeitsbericht für 2022 / 2023 vorgelegt und fordert darin ein modernes Transparenzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern.
Pressemitteilung vom 11. 11. 2024
Im Tätigkeitsbericht heißt es auf Seite 99:
Nach Einschätzung des LfDI MV sind einige Regelungen des aktuell gültigen IFG M-V, im Gegensatz
zu anderen modernen Transparenzgesetzen, nicht mehr zeitgemäß und damit antiquiert. Auch darauf
werden wir in einigen der nachfolgenden Berichte genauer eingehen.
Im derzeitigen Koalitionsvertrag hat die Landesregierung M-V in Punkt 506 u. a. festgehalten, dass
das IFG M-V evaluiert und weiterentwickelt werden soll. Wie bereits im letzten Tätigkeitsbericht
festgehalten, sollte die immer noch ausstehende Umsetzung dieses Punktes in Richtung der Schaffung
eines modernen Transparenzgesetzes, an dessen Erarbeitung wir aufgrund unserer langjährigen
Erfahrung auf diesem Gebiet gerne mitwirken, erfolgen.
Wir bekräftigen daher die bereits im letzten Tätigkeitsbericht ausgesprochene Empfehlung, auch für
Mecklenburg-Vorpommern ein Transparenzgesetz mit klar festgelegten und in einem Transparenz-
register zu regelnden Veröffentlichungspflichten zu schaffen.