Vergütungstransparenz verbessert mit Änderung des Sparkassengesetzes M-V

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat am 12. Juni 2024 eine Änderung des Landessparkassengesetzes beschlossen, womit die Sparkassen verpflichtet werden, die Gesamtbezüge der Sparkassenvorstände zu veröffentlichen und nicht mehr nur die Aussichtsgremien der Sparkassen verpflichtet werden, auf eine Veröffentichung hinzuwirken.

Der gesamte Vorgang in der Parlamentsdokumentation des Landtages Mecklenburg-Vorpommern.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Sebastian Schmidt begrüßt Änderung des Landessparkassengesetzes.

Sparkassen befinden sich in kommunaler Trägerschaft und handeln im öffentlichen Auftrag. Bürgerinnen und Bürger haben deshalb ein Recht darauf, die Höhe der Vergütung der Vorstände zu erfahren. „Aus Sicht der Informationsfreiheit begrüße ich die heute beschlossene Änderung ausdrücklich“, erklärt Sebastian Schmidt. Die Sparkassen sind im öffentlichen Auftrag handelnde Kreditinstitute in kommunaler Trägerschaft. Aus diesem Grund hätten Bürgerinnen und Bürgern ein legitimes Interesse, über die Gesamtbezüge der Vorstände informiert zu werden. Die bloße Hinwirkungspflicht der Träger auf eine Offenlegung der Bezüge, wie sie bisher im Gesetz geregelt war, habe sich jedoch in der Praxis als wenig effektiv gezeigt. „Die Neuregelung sorgt für eine erhöhte Transparenz und trägt dem Informationsanspruch der Bevölkerung Rechnung“, so Schmidt weiter.