Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern weiss noch nicht, was sie will.

Die Landtagsfraktion Bündnis90/Die Grünen im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat am 13. November 2023 eine Kleine Anfrage an die Landesregierung zu einem Transparenzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern gestellt und dabei die Initiative für Transparenz in Politik und Verwaltungen Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich aufgegriffen.

Die Landesregierung hat auf die Anfrage am 18. Dezember 2023 geantwortet. Aber nicht inhaltlich. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ist noch nicht so weit, sie weiß noch nicht, was sie will. Auf die vier detaillieten Fragen der Kleinen Anfrage wurde mit zwei Sätzen geantwortet:

Innerhalb der Landesregierung ist der Meinungsbildungsprozess zu Fragen der Evaluierung und Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes noch nicht abgeschlossen. Hierzu gehören auch haushalterische Aspekte. Alle Fragen, die sich auf die konkrete Ausgestaltung der Evaluierung des Informationsfreiheitsgesetzes oder auf eine Weiterentwicklung des Informationsfreiheitsgesetzes beziehen, können daher derzeit von der Landesregierung nicht beantwortet werden.

 

Bereits in der Stellungnahme der Landesregierung vom 6. Februar 2023 zum Siebzehnten Tätigkeitsbericht zum Datenschutz und zum Achten Bericht zur Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern für die Jahre 2021 bzw. 2020 und 2021 teile die Landesregierung seinerzeit mit, sie prüfe derzeit:

Die Landesregierung prüft derzeit zum einen die Rahmenbedingungen für eine Evaluierung des IFG M-V. Zum anderen befasst sie sich mit der Frage, wie der Evaluierungsprozess gestaltet werden kann (sowohl hinsichtlich der inhaltlichen Themen als auch hinsichtlich der einzubeziehenden Stakeholder). Die Landesregierung nimmt die Vorschläge des LfDI und das Angebot, beim Evaluierungsprozess mitzuwirken, zur Kenntnis und wird ihm selbstverständlich Gelegenheit geben, seine Erfahrungen im weiteren Verlauf in diesen Prozess einzubringen. Die Frage, wie das IFG M-V weiterentwickelt werden kann, wird dann in Kenntnis der Evaluierungsergebnisse zu entwickeln sein.
Beschlussempfehlung und Bericht vom 4. Juli 2023 auf Landtagsdrucksache 8/2380 dazu.
 

Ziffer 506 der Koalitionsvereinbarung von SPD und DIE LINKE vom 13. November 2021  lautet: 

Die Koalitionspartner werden die beziehungsweise den Landesbeauftragten für Daten2724 schutz und Informationsfreiheit stärken und dazu das Informationsfreiheitsgesetz MV evaluieren und weiterentwickeln.

Um aus einer Evalulierung des Landesinformationsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern noch gesetzgeberische Folgerungen zu ziehen, bleiben in dieser Legislaturperiode noch bis zum Frühsommer 2026 Zeit. Die Landesregierung sollte jetzt keine wertvolle Zeit mehr vergeuden, sondern Kurs nehmen auf ein modernes Transparenzgesetz mit Transparenzportal für Mecklenburg-Vorpommern.