Transparenzgesetzgebung Materialsammlung

Grundlegende Regelungen, Gremien, Portale, Vereine, Positionspapiere, Zeitschriftenartikel, Links zu erläuternden Internetseiten zu Informationsfreiheit und Transparenzgesetz
 
Die Tromsö-Konvention - Konvention des Europarates über den Zugang zu amtlichen Dokumenten

Am 1. Dezember 2020 ist die Konvention Nr. 205 des Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten (Tromsø-Konvention) vom 18. Juni 2009 ohne deutsche Beteiligung in Kraft getreten. Bei der Konvention handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, der seine Mitgliedstaaten verpflichtet, im Wege der nationalen Gesetzgebung ein allgemeines Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten der öffentlichen Verwaltung zu schaffen und dabei Mindeststandards bei der Bearbeitung von Informationszugangsanträgen festzulegen.

Zur Tromsø-Konvention:  Entschließung der 41. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 3. November 2021
 
Die Aarhus-Konvention - Das "Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten" - wurde am 25. Juni 1998 in der dänischen Stadt Aarhus verabschiedet.

Die Aarhus-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz gewährt. Die Aarhus–Konvention ist als gesamteuropäischer Prozess auf Ebene der UNECE (UN-Wirtschaftskommission für Europa) angesiedelt.