FAQ Transparenzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern

Stand 3. März 2024

Warum machen wir das?

 Informationen sind die Grundlage für politische Mitbestimmung. Nur wer weiß, was Verwaltung und Politik tun, kann mitreden und aktiv werden. Mit einem Transparenzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern wollen wir einen besseren Einblick in das Handeln öffentlicher Einrichtungen durch Bürger*innen, Wirtschaft und Verbände, Journalist*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen ermöglichen und beugen Korruption und Steuerverschwendungvor.

Schlussendlich sollten Informationen, die mit Steuergeldern erstellt wurden, auch allen Einwohnern Mecklenburg-Vorpommerns zur Verfügung stehen. Wir, die Bürger sind der Souverän. Die erhobenen Informationen sind unser aller Daten, soweit nicht besondere Schutzrechte entgegen stehen.

 

Was sind denn die Forderungen neben einem Transparenzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern?

In der Koalitionsvereinbarung der derzeitigen Landesregierung aus dem Jahr 2021 ist die Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes vorgesehen.

Diese Evaluation ist sehr wichtig und muss unbedingt offen und im Kontext der Entwicklung in Deutschland und im Kontext der Krise des Vertrauens der Bevölkerung in Politik und Verwaltung erfolgen. Diese Evaluation darf nicht nur auf quasi technische Aspekte bezogen sein.

Deshalb sollte die Evaluation federführend durch eine unabhängige Stelle außerhalb der Landesregierung durchgeführt werden.

Aus meiner Sicht wäre dafür der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit prädestiniert.l

 

Welchen Nutzen habe ich vom Transparenzgesetz?

Sie haben eine Pressemitteilung aus einem Landesministerium gelesen, in der ein neues Konzept oder Programm vorgestellt wird, aber Sie finden das Dokument dieses Konzept / Programm nirgends veröffentlicht?

Sie haben gehört, dass die Landesregierung ein neues Gesetz plant, ein Verbandsvertreter berichtet von einer Anhörung dazu, aber Sie selbst finden den Gesetzentwurf nirgends?

Sie möchten Informationen darüber, welche Drittmittel die Hochschule oder Schule, die Sie besuchen, eingenommen hat?

Sie möchten wissen, an welchen privatrechtlichen Unternehmen das Land Mecklenburg-Vorpommern mehrheitlich beteiligt ist?

Sie haben gehört, dass eine transparenzpflichtige Stelle eine Studie in Auftrag gegeben hat, und interessieren sich für das Ergebnis?

Sie wollen wissen, welche Verträge der Daseinsvorsorge der Landkreis, in dem Sie wohnen oder das Land Mecklenburg-Vorpommern abgeschlossen hat? Das Transparenzgesetz eröffnet Ihnen den Zugang zu diesen und vielen weiteren Informationen.

 

Was sind die wichtigsten Unterschiede zum Informationsfreiheitsgesetz M-V von 2006?

 Die Regelungen über den allgemeinen Informationszugang und die Regelungen über den Zugang zu Umweltinformationen sollen zusammen gefasst werden.

 Die auf EU-Recht fussenden Regelungen des Umweltinformationsgesetzes sind umfangreicher und die Ausnahmen geringer und präziser formuliert als die Regelungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz M-V.

 Künftig soll als Maßstab für den Umfang der Informationen und die Beschränkung und Detailliertheit der Ausnahmen der Maßstab des Umweltinformationsrechts gelten, das auf EU-Recht gründet. Im Bund ist dieses seit 2004 und in Mecklenburg-Vorpommern seit 2006 geltendes Recht.

 Nach § 1 Abs. 3 IFG M-V: besondere Vorschriften über den Informationszugang bleiben unberührt, sprich: andere besondere Vorschriften gehen vor.

Nach dem Entwurf TransparenzG: § 2 Abs. 7: Rechtsvorschriften, die einen weitergehenden Informationszugang regeln, bleiben unberührt.

 Die Ausschlussgründe nach § 5 IFG M-V sind viel umfassender formuliert und es ist keine detaillierte Begründung vorgeschrieben. Auch ist eine Abwägung zwischen dem Informationsinteresse und dem Geheimhaltungsinteresse nicht vorgeschrieben, vgl. § 12 Abs. 1 IFG M-V.

 Ausschlussgrund § 6 Abs. 3 IFG M-V : Protokolle vertraulicher Beratungen

 Der Antrag auf Informationszugang nach § 10 Abs. 1 IFG M-V ist schriftlich zu stellen, also mit persönlicher Unterschrift oder zur Niederschrift bei der Behörde. Nach dem Transparenzgesetz soll der Antrag auch elektronisch und anonym gestellt werden können.

 

Wie steht der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit M-V zu der Initiative?

 Das müsste der Landesbeauftragte zunächst selbst erklären.

 Der vorherigen Landesinformationsfreiheitsbeauftragte hat sich in seinem Bericht für 2020 / 2021 klar positioniert:

 Unseres Erachtens ist es an der Zeit, das IFG M-V zu einem modernen Transparenzgesetz weiterzuentwickeln. Da sich die Landesregierung unter Ziffer 506 der Koalitionsvereinbarung die Evaluierung und Weiterentwicklung des IFG M-V zum Ziel gesetzt hat, sollte dieses in Richtung der Schaffung eines modernen Transparenzgesetzes erfolgen. Nach unserer Meinung besteht hierfür eine Reihe von Gründen. So schreitet beispielsweise die Gesetzgebung in fast allen Bundesländern voran. In einigen Ländern existieren bereits weiterentwickelte Transparenzgesetze, wie in Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen.

Wir empfehlen auch für Mecklenburg-Vorpommern ein Transparenzgesetz mit klar festgelegten, in einem Transparenzregister zu regelnden Veröffentlichungspflichten. Es reicht nicht aus, dass Informationen nur auf einen konkreten Antrag hin herausgegeben werden. Vielmehr müssen Informationen aller öffentlichen Stellen, die von öffentlichem Interesse sind, über eine einheitliche Plattform abrufbar sein. Bisher sind wichtige Informationen entweder gar nicht vorhanden oder nur schwer auffindbar.

 

Die Koalitionsvereinbarung der Landesregierung sieht vor :

 Datenschutz und Informationsfreiheit (506)

Die Koalitionspartner werden die beziehungsweise den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit stärken und dazu das Informationsfreiheitsgesetz MV evaluieren und weiterentwickeln.

 Wie sollte der LfDI M-V gestärkt werden?

Der LfDI sollte Kontrollstelle nach dem Landes-Umweltinformationsgesetz M-V werden.

So hat es auch der vorherige LfDI in seinem Bericht für das Jahr 2020 / 2021 gefordert, LtDrs. 8/710, Seite 22.

Wir empfehlen dem Gesetzgeber, die Zuständigkeit des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern auch für das Umweltinformationsrecht in Mecklenburg-Vorpommern gesetzlich zu regeln.

 Der LfDI ist derzeit „nur“ Kontrollstelle nach dem IFG M-V, § 14 IFG M-V

https://www.landesrecht-mv.de/bsmv/document/jlr-InfFrGMVV2P14

 Die Landesregierung hat diese Forderung des LfDI in ihrer Stellungnahme zu dem Bericht abgelehnt, Lt-Drs 08/1824 Seite 12 f .

https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Parlamentsdokumente/Drucksachen/8_Wahlperiode/D08-1000/Drs08-1824.pdf#page=12

 

Es gab ja schon einmal eine Evaluation des IFG M-V…

 Das IFG M-V ist am 29. Juli 2006 in Kraft getreten.

Nach § 15 Satz 1 IFG M-V unterrichtet die Landesregierung den Landtag zwei Jahre vor Außerkrafttreten über die Anwendung des Gesetzes. Nach § 15 Satz 2 IFG M-V wird der Landtag das Gesetz ein Jahr vor Außerkrafttreten evaluieren.

 Der Gesetzgeber differenziert zwischen dem Bericht der Landesregierung über die Anwendung des Gesetzes und der Evaluierung des Gesetzes durch den Landtag.

Gegenstand des Berichts der Landesregierung ist nach dem Auftrag des Gesetzgebers die Anwendung des Gesetzes, d. h. die Darstellung der Erfahrungen, die Landes- und Kommunalbehörden mit dem IFG M-V in der Verwaltungspraxis machen konnten.

 Ob und - wenn ja - welche Konsequenzen hieraus für die Frage der Fortgeltung des Gesetzes über den 30. Juni 2011 hinaus bzw. für die Änderung oder Ergänzung des Gesetzes zu ziehen sind, bleibt der nachfolgenden Evaluierung durch den Landtag vorbehalten.

 Der Bericht der Landesregierung bereitet somit die Evaluierung durch den Landtag vor.

Zum Bericht der Landesregierung aus dem Jahr 2009

 

Über die Evaluierung durch den Landtag gibt es keinen veröffentlichten Bericht.

 

Wie sehen Sie denn das derzeitige Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern?

 Wir können uns hier die Äußerung des Landes-Informationsfreiheitsbeauftragten aus seinem Bericht für die Jahre 2020 / 2021 (LtDrs. 8/710, Seite 31) zu eigen machen:

 Insgesamt ist festzustellen, dass das IFG M-V aus dem Jahr 2006, das bis heute zwei Novellierungen erfuhr, inzwischen im Vergleich zu anderen moderneren Transparenzgesetzen recht veraltet erscheint. Nach dem Transparenzranking 2021,20 in welchem die Informationsfreiheitsgesetze/Transparenzgesetze in Bund und Ländern verglichen werden, durchgeführt von dem Open Knowledge Foundation e. V. und dem Mehr Demokratie e. V., liegt Mecklenburg-Vorpommern nur im unteren Mittelfeld. Damit dieses geändert werden kann und der Transparenzgedanke, der einer modernen Verwaltung zu eigen sein sollte, weiter gestärkt wird, sollte die in der aktuellen Koalitionsvereinbarung unter Ziffer 506 vorgesehene Evaluierung und Weiterentwicklung des IFG M-V schnellstmöglich umgesetzt werden (vertiefend siehe Punkt 7, S. 31 f.). In dem anstehenden Evaluierungsprozess wirken wir gern mit, um unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Informationsfreiheit entsprechend einzubringen.

 

 Wie schätzen Sie die Akzeptanz des Anliegens des Bündnisses in der Landesregierung ein?

 Irgendwelche positiven Aussagen der Landes-SPD zu einem Transparenzgesetz sind mir nicht bekannt.

 DIE LINKE hat sich auf ihrem Parteitag am 30. 11. / 1. 12. 2019 ganz konkret die Umwandlung des Informationsfreiheitsgesetzes in ein Transparenzgesetz nach dem Vorbild der Berliner Volksinitiative gefordert.

 In ihrer Stellungnahme zum Bericht des Landesdatenschutz- und Informationsfreiheits-beauftragten vom 6. Februar 2023 Landtagsdrucksache 8/1824Landtagsdrucksache 8/1824 hat die Landesregierung eher eine ablehnende Haltung zu erkennen gegeben.

 

Gibt es so ein Gesetz schon? Und was sind die Erfahrungen mit diesem?

 Ja, Transparenzgesetze gibt es bereits in mehreren Bundesländern und im Bund und in weiteren Bundesländern (NDS) laufen Gesetzgebungsverfahren.

 In Hamburg gibt es seit 2012 ein Transparenzgesetz, welches auch mit einem Volksbegehren eingeführt wurde.

Das Transparenzgesetz in Hamburg wurde fünf Jahre nach seiner Einführung evaluiert. Die Auswertung ergab, dass das Portal sehr häufig genutzt wird. Allgemein sei das Transparenzgesetz in Hamburg gesellschaftlich und politisch übergreifend anerkannt. Die Portalnutzer*innen gaben bei der Befragung zudem an, durch das Portal mehr Vertrauen in Politik und Verwaltung geschöpft zu haben und besser informiert zu sein. Sie sehen das Portal als zweckmäßig an. Auf Seiten der Verwaltung ergab die Evaluation, dass durch die Einführung des Gesetzes kein substantieller Mehraufwand pro Stelle auftrat. Im Gegenteil: Die Verwaltung selbst nutzt das Portal regelmäßig, sie profitiert davon und wird effizienter, weil auch sie Informationen schneller an einem Ort findet. Die Digitalisierung der Verwaltung wird vorangetrieben.

 

Welche Kosten sind denn zu erwarten beim Aufbau eines Transparenzportals?

 Von Gegnern eines Transparenzgesetzes wird immer auf die Kosten und auf den Aufwand für die Verwaltung abgestellt.

Bei diesen Gegnern eines Transparenzgesetzes, soweit sie politische Stellen oder Behörden vertreten, ist es sicher interessant genauer nachzusehen, wie die Entwicklung der Kosten und der personelle Aufwand und die dafür vorgesehenen Personalstellen für Pressearbeit, für Sozial Media Kanäle und für Werbemaßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit in den letzten Jahren entwickelt haben.

Die Kosten hängen natürlich ganz wesentlich damit zusammen, inwieweit das Transparenzgesetz mit der weiteren Digitalisierung der Verwaltung, insbesondere mit einem Dokumentenmanagementsystem verbunden wird.

 

Wer soll das Transparenzportal betreiben, welche Stelle ist dafür verantwortlich?

 Das Transparenzportal soll von einer Stelle des Landes betrieben werden.

 

So ein Transparenzportal wird doch für die Zeit seines Aufbaus und für die fortlaufende Aktualisierung viel Aufwand in der Verwaltung verursachen.

Dabei sind die Verwaltungen doch heute schon vielfach überfordert und leiden unter Personalmangel.

 Zum einen kann das Transparenzportal nicht von der fortschreitenden Digitalisierung der Verwaltung getrennt werden. Sie ist ein wichtiger Teil davon. Die parallele Einrichtung eines Transparenzportals neben der Einrichtung von Dokumentenverwaltungssystemen ist auch jeden Fall kostengünstiger als die nachträgliche Einrichtung.

Zum anderen wird so ein Transparenzportal der Verwaltung selbst einen großen Nutzen bringen und die Effektivität der Informationsbeschaffung erhöhen.

Zum anderen ist der Nutzen für die Bürger natürlich nicht umsonst zu haben.

Und der Gewinn an Transparenz und Vertrauen.

 

Sind die Verwaltungen davon nicht überfordert?

 Nein, die Verwaltungen profitieren selbst davon, da die Mitarbeiter*innen nicht mehr auf interne bürokratische Dienstwege angewiesen sind, wenn sie Dokumente brauchen. Das zeigen die Erfahrungen aus Hamburg (mehr als die Hälfte der Verwaltungsmitarbeiter*innen nutzt das Portal selbst und die Evaluation ergab nur einen geringen Mehraufwand für diese). Unser Transparenzgesetz sorgt auch für Verwaltungsmodernisierung, da alle Informationen zukünftig in digitaler Form erstellt und vorliegen müssen.

Die Landesverwaltung nutzt bereits seit langem ein Dokumentenmanagementsystem – DOMEA.

 

Aber es gibt doch schon so viele Portale des Landes und der Kommunen.

 Die Landesregierung und Landesbehörden betreiben eine Vielzahl von Internetseiten, die die Zielstellung eines Transparenzportals nicht erreichen. Ein nutzerfreundlicher, gut strukturierter, einfacher Zugang zu Sachinformationen besteht nicht.

Es gibt ca. 60 Portale des Landes. Auch mit so feinen Unterschieden wie https://www.mv-justiz.de/ und https://www.justiz-in-mv.de/

Schon bei der Landesregierung selbst ist es nicht einfach, sich einen verlässlichen Überblick zu verschaffen. Siehe dazu die verschiedenen Hinweise auf den Themenportale der Ministerien auf https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/.

Die Internetseiten der Landesregierung dienen darüber hinaus auch der Werbung für die aktuelle Politik der jeweiligen Landesregierung.

Viele Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern bieten teils umfangreiche Informationen auf ihren Internetseiten, allerdings heterogen und viele Informationen sind nicht verfügbar.

 Ein Transparenzportal bündelt diese Informationen mit einfacherem Zugang für Bürger und Wirtschaft.

 

Wie soll es denn jetzt weiter gehen?

Im Vordergrund steht das weitere andauernde Werben für unser Anliegen. Und das ist natürlich am Ende ein Transparenzgesetz.

Bei uns im Land muss aber wohl vor allem bei vielen politisch relevanten Akteuren das Bewusstsein für den Stellenwert von Transparnez in Politik und Verwaltung gestärkt werden.

Mit vielen weiteren Gesprächen wollen wir hieran arbeiten.

Und dann freuen wir und natürlich über weitere Unterstützer.

 Zum anderen werden wir weiter an einem konkreten Gesetzentwurf für ein Transparenzgesetz arbeiten und versuchen, über einen konkreten Entwurfstext mit Experten und Bündnispartnern Einvernehmen zu erzielen.

Den Gesetzentwurf werden wir dann auch öffentlich zur Diskussion stellen.

 

Wie wird kontrolliert, dass die Informationen auch wirklich veröffentlicht werden und nichts vertuscht wird?

Auch weiterhin werden nicht an alle Informationen veröffentlicht. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit soll aber die Einhaltung der Vorschriften des Transparenzgesetzes überwachen. Ihm müssen zu diesem Zwecke natürlich angemessene und ausreichende Mittel zur Verfügung gestellt werden. Wer der Ansicht ist, dass gegen die Bestimmungen des Transparenzgesetzes verstoßen wurde, kann den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit anrufen.

 

Was ist mit Datenschutz?

Personenbezogene Daten müssen nach unserem Gesetz grundsätzlich geschwärzt werden. Bei bestimmten Fällen haben wir aber definiert, dass das öffentliche Interesse überwiegt und die Namen trotzdem veröffentlicht werden müssen. Das wäre zum Beispiel bei Treffen mit Lobbyist*innen oder den Namen von Vertragspartner*innen der Fall.

 Werden auch meine privaten persönlichen Daten auf dem Transparenzportal zu finden sein?

Nein. Beim Transparenzportal geht es um die Veröffentlichung von Daten, die in der Verwaltung vorliegen.

Nur ausnahmsweise sollen personenbezogene Daten von der Veröffentlichungspflicht erfasst werden, etwa, wenn ein größerer Vertrag mit dem Land oder der Kommune geschlossen wird oder wenn in größerem Umfang Fördermittel vom Land an eine Person gehen.

 

Sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse immer noch bei der Herausgabe von Informationen im Weg?

 Unternehmen, die in Mecklenburg-Vorpommern öffentliche Aufgaben wahrnehmen, sollen transparenter werden und damit besser kontrolliert werden können. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bleiben zwar grundlegend gewahrt. Bei bestimmten Arten von Informationen soll dem öffentlichen Interesse an einer Information jedoch Vorrang gegenüber dem schutzwürdigen Geheimhaltungsinteresse eines Unternehmens einräumen. Darunter fallen unter anderem Informationen über Umwelteinwirkungen, staatliche Fördermittel, Gebote und Preise im Rahmen der öffentliche Auftragsvergabe sowie Erlöse bei Grundstücksverkäufen und -verpachtungen. Unternehmen müssen ihr Geheimhaltungsinteresse stets konkret begründen.

 

Das Internet ist für mich Neuland - Werde ich in dem Portal wirklich leichter Dinge finden können?

 Keine Panik! Das Transparenzportal wird leicht zugänglich und barrierefrei zur Verfügung gestellt. Es wird so leicht zu benutzen sein wie Google oder Wikipedia.

 

Transparenzportal entlastet Städte und Gemeinden

Insgesamt ist erkennbar, dass die Bürger_innenanfragen an öffentliche Stellen immer wichtiger werden. Gerade in Zeiten von Fake News und „alternativen Fakten“ sind verlässliche Informationen aus öffentlicher Hand besonders gefragt. Viele Bürger_innen nutzen dabei nicht nur den direkten Weg zu einer öffentlichen Stelle, um Informationen abzufragen, sondern auch das Portal „FragdenStaat“. Allein dieses Portal hat in den vergangenen 10 Jahren rund 200.000 LIFG-Anfragen auf ihren Seiten unterstützt und gesammelt.

„FragdenStaat leistet ausgezeichnete Arbeit, bringt oftmals dann Licht ins Dunkel, wenn das anderen nicht mehr gelingt. Aber dieses herausragende Projekt ersetzt die Transparenzbemühungen staatlicher Stellen nicht. Menschen wollen Informationen. Sie werden in Zukunft mehr und nicht weniger Informationen von ihrem Staat erwarten. Wenn die Landesregierung zu diesem Zweck ein Transparenzportal im Internet einrichten würde, in welches Städte und Gemeinden ihre Informationen einpflegen können, wäre das eine große Hilfe für die Bürgerschaft und eine Entlastung für die Kommunen. Denn an sie richten sich die meisten Anfragen. Sie müssen Kapazitäten und Ressourcen bereitstellen, um die stetig steigende Zahl der Anfragen zu bearbeiten. Ein von der Landesregierung zentral eingerichtetes Portal würde lokalen Behörden wirksam helfen. Wir unterstützen mit ganzer Kraft eine solche Entwicklung.“

 

Argumente gegen ein Transparenzgesetz halten oft nicht Stand

Eine Zusammenstellung der  TRANSPARENZGESETZ-INITIATIVE IN BADEN-WÜRTTEMBERG

Quelle: https://www.bw-blickt-durch.de/aktuelles/einzelansicht/argumente-gegen-ein-transparenzgesetz-halten-oft-nicht-stand

Ob eine effizientere Verwaltung, Stärkung der Pressefreiheit oder die Förderung von Wirtschaft und Wissenschaft: Argumente für ein weitgehendes Transparenzgesetz gibt es viele. Doch wie bei jeder Veränderung, gibt es auch viele Ängste und Befürchtungen, die zu Abwehrreaktionen führen. Häufig stellen sich die gegen eine offene Verwaltung angeführten Argumente jedoch bei genauerer Betrachtung als haltlos heraus.

So auch die Anfang Oktober 2022 vorgebrachten Argumente von Gemeindetag  und Landkreistag, die damit dem Gesetzesvorschlag für ein weitgehendes Transparenzgesetz, des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Dr. Stefan Brink, entgegentraten.

Stigmatisierung und Ängste

Der Gemeindetag entnimmt dem Vorschlag den Vorwurf, man müsse der Verwaltung „stärker auf die Finger schauen, sonst läuft da etwas falsch“. Er befürchtet eine Stigmatisierung und Kontrollgesellschaft. Es bestehe zudem die Sorge, dass die Angst vor Kontrolle die Mitarbeitenden in ihrer Arbeit hemmt. Die wissenschaftliche Evaluation des Landestransparenzgesetz in Rheinland-Pfalz in Rheinland-Pfalz kommt jedoch zu einem ganz anderen Ergebnis. Die Forschenden konnten keine Indizien für „negative Auswirkungen auf die Verwaltungstätigkeit“ (S. 188) finden. Mitarbeitende fühlten sich weder überwacht, noch vermieden dadurch Verantwortung oder wurden in ihren Handlungen blockiert. Die Angst überwacht oder in die Öffentlichkeit gezerrt zu werden, ist also unbegründet.

Missbräuchliche Verwendung

Diejenigen, die Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz stellen, würden in „den meisten Fällen“ darauf abzielen, Infrastrukturmaßnahmen für das Allgemeinwohl zu verhindern. Zu diesem Schluss kommt zumindest der Gemeindetag Baden-Württemberg. Er beruft sich dabei auf kommunale Erfahrungen – Belege für diese steile These liefert er nicht. Daher ist absehbar, dass auch dieser Vorwurf aus verschiedenen Gründen haltlos ist. In Rheinland-Pfalz zumindest kamen missbräuchlich wahrgenommene Anträge sehr selten vor – nur 0,9% der Anträge wurden so eingestuft (S. 184). Für Baden-Württemberg gibt bis dato keine belastbaren Zahlen und somit keine Datengrundlage für diese weitgehende Behauptung.

Transparenz sei was für Menschen mit höherer Bildung

Mit Blick auf die Erfahrungen in Rheinland-Pfalz (S. 108), scheint das oft angeführte Argument zunächst einmal zutreffend, ein Transparenzgesetz nütze in erster Linie der gebildeten Mittelschicht. 67% der Besucherinnen und Besucher des dortigen Transparenzportals haben einen Fachhochschulabschluss oder Abitur. Lediglich sechs Prozent der Besuchenden haben einen Haupt- oder Volksschulabschluss. Das ist also eine Bestandsaufnahme, an der es zu arbeiten gilt! Wenn es dem Staat wichtig ist, dass alle Menschen sich besser informieren können, muss er Informationen so darstellen, dass der Zugang einfach und die Infos leicht zu finden und zu verstehen sind. Ein Transparenzgesetz läuft darauf hinaus, dass es eine übersichtliche Homepage gibt, auf der alle relevanten Informationen gebündelt veröffentlicht werden. Das ist mit hoher Sicherheit für viele Gruppen einfach zugänglich. Unter dem heute geltenden Informationsfreiheitsgesetz hingegen, muss eigens ein Antrag formuliert werden und eventuell kommen noch Kosten auf einen zu. Wem daran gelegen ist, dass alle teilhaben können, sollte auf allen möglichen Kanälen in verständlicher Sprache immer wieder auf staatliche Informationsangebote hinweisen.

Transparenz mache nur noch mehr Arbeit!

Der Landkreistag meint, „die Forderung nach einem Transparenzgesetz kommt zur absoluten Unzeit“ und befürchtet „ein Transparenzgesetz würde massive Mehrbelastungen auf kommunaler Ebene mit sich bringen“.

Die Frage der Mehrbelastung beantwortet die Evaluation des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG). Dort heißt es, dass aus Sicht der veröffentlichungspflichtigen Stelle „die durch die Einführung des HmbTG geschaffene Veröffentlichungspflicht nur einen geringen Mehraufwand pro Stelle mit sich gebracht zu haben scheint“ (Seite 89). Und darüber hinaus liegt es nahe, dass sich noch weitere Einsparpotenziale und Effizienzgewinne ergeben, denn im Mittelpunkt des Transparenzgesetzes steht die Schaffung eines Transparenzportals. Ein Transparenzportal ist nur möglich und sinnvoll, wenn die Digitalisierung der Verwaltung weiterentwickelt wird. Ein Transparenzgesetz wird daher insgesamt zur Verbesserung digitaler Anwendungen, Dienste und Dienstleistungen und damit zum Abbau von Bürokratie beitragen. Die digitale Entwicklung schafft damit neue Möglichkeiten, die Verwaltung zu verbessern und sie gleichzeitig zu entlasten. Die digitale Technik kann zu einem Verbündeten der Bürgerschaft und ihrer Verwaltung werden.

Unser Appell: Notwendigkeit der Digitalisierung für eine Erneuerung der Verwaltung nutzen!

Die Digitalisierung der Verwaltung bedeutet sicherlich eine immense Kraftanstrengung, aber gleichzeitig ist sie unvermeidbar, wenn unsere Verwaltungen den Anschluss nicht verlieren wollen. Warum also nicht das Unvermeidbare als Chance nutzen, die Verwaltungen moderner, effizienter, flexibler und bürgernäher zu machen? Digitale gestützte Verfahren ermöglichen heute nicht nur einfachere Information der Bürgerschaft, sondern auch eine einfachere Bürgerbeteiligung in allen Phasen der Politikgestaltung: Welche Themen sollen bearbeitet werden? Wie können gemeinsame Lösungen aussehen? Welche Variante wird von den Menschen präferiert?

Über Open Source Softwares wie CONSUL kann Beteiligung digital gestützt viel leichter organisiert werden. Die Forderung nach einer Modernisierung unserer Verwaltung kommt nicht, wie vom Landkreistag behauptet, zur absoluten Unzeit, sondern sie ist Voraussetzung dafür, dass wir die anstehende Transformation zu einer ökologisch und sozial nachhaltigen Gesellschaft überhaupt organisieren können - es ist also allerhöchste Zeit sie anzugehen!