Grundlegende Regelungen, Gremien, Portale, Vereine, Positionspapiere, Zeitschriftenartikel, Links zu erläuternden Internetseiten zu Informationsfreiheit und Transparenzgesetz
Die Tromsö-Konvention - Konvention des Europarates über den Zugang zu amtlichen Dokumenten
Am 1. Dezember 2020 ist die Konvention Nr. 205 des Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten (Tromsø-Konvention) vom 18. Juni 2009 ohne deutsche Beteiligung in Kraft getreten. Bei der Konvention handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, der seine Mitgliedstaaten verpflichtet, im Wege der nationalen Gesetzgebung ein allgemeines Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten der öffentlichen Verwaltung zu schaffen und dabei Mindeststandards bei der Bearbeitung von Informationszugangsanträgen festzulegen.
Die Aarhus-Konvention - Das "Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten" - wurde am 25. Juni 1998 in der dänischen Stadt Aarhus verabschiedet.
Die Aarhus-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der jeder Person Rechte im Umweltschutz gewährt. Die Aarhus–Konvention ist als gesamteuropäischer Prozess auf Ebene der UNECE (UN-Wirtschaftskommission für Europa) angesiedelt.
https://de.wikipedia.org/wiki/Aarhus-Konvention
Die Europäische Union hat die Vorgaben der Aarhus-KonventionUNECE-Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. in den europäischen Verträgen und in das europäische Sekundärrecht integriert.
Richtlinie 2003/4/EG vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (Umweltinformationsrichtlinie)
Verordnung (EG) Nr. 1367/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. September 2006 über die Anwendung der Bestimmungen des Übereinkommens von Århus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft (ABl. L 264, S. 13).
Aarhus-Änderungsverordnung 2021 VERORDNUNG (EU) 2021/1767 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. Oktober 2021
Deutschland hat die Aarhus-KonventionDie Aarhus-Konvention sieht drei Verfahrensrechte für Privatpersonen und Umweltverbände im Umweltbereich vor: den Zugang zu Umweltinformationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Die drei Regelungsbereiche werden auch als Säulen oder Englisch pillars bezeichnet. u. a. mit dem Umweltinformationsgesetz umgesetzt.
Zu allem ausführlich https://aarhus-konvention.de
Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK)
Stellungnahmen des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI M-V)
Vortrag des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Das Bundestransparenzgesetz: Wünsche und Vorschläge.
Mehr Demokratie e. V.
https://www.mehr-demokratie.de/themen/informationsfreiheit
Positionspapier von Transparency Deutschland vom 7. 6. 2022 Transparenz von staatlichen Informationen
Deutsche Gesellschaft für Informationsfreiheit
Frag den Staat
https://fragdenstaat.de/informationsfreiheit/
Europäische Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) mit Sitz in Berlin
Handbuch Recht der Informationsfreiheit