Transparenzinitiative stellt Gesetzentwurf für ein Transparenzgesetz auf der Landespressekonferenz vor 24. 9. 2024

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v.l.n.r.    Sascha Mummenhoff, Steuerzahlerbund M-V, Christian König, Mehr Demokratie e. V. , Dr. Manfred Redelfs, Netzwerk Recherche, Gerhard Bley, Regionalgruppe M-V Transparency Deutschland

Die Initiative für Transparenz in Politik und Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern hat heute (24.9.) auf der Landespressekonferenz in Schwerin einen Entwurf für ein Transparenzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt, der aus der Mitte der Zivilgesellschaft kommt. Gut drei Jahre nachdem die Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag ankündigte, das bestehende Informationsfreiheitsgesetz zu evaluieren und ein Transparenzgesetz zu prüfen und seitdem untätig blieb, fordert sie die Initiative mit ihrem Entwurf zum Handeln auf.

Ziel des Gesetzes ist ein Paradigmenwechsel, von der Holschuld der Bürgerinnen und Bürger hin zur Bringschuld der Verwaltung und der Wandel zu einem offenen, bürgernahen Staat. Das zentrale Instrument hierfür ist die Schaffung einer aktiven Veröffentlichungspflicht für Verwaltungen in einem digitalen Transparenzportal. Weitere Punkte des Gesetzentwurfs sind die Zusammenführung des Informationsfreiheitsgesetzes mit dem Landes-Umweltinformationsgesetz, die Möglichkeit einer elektronischen Antragstellung, die Verringerung der Ausnahmetatbestände von der Veröffentlichungspflicht und der Wegfall von Gebühren.

Der offene Zugang zu behördlichen Informationen ist ein Grundstein für gelingende Beteiligung, die Mitsprache der Einwohnerinnen und Einwohner und stärkt das Vertrauen in Politik und Verwaltung. Das belegen auch die Evaluationen bestehender Transparenzgesetze wie zum Beispiel in Rheinland-Pfalz oder Hamburg. Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen auch, dass ein Transparenzgesetz die Digitalisierung und Entbürokratisierung der Verwaltungen stärken kann.

Der Gesetzentwurf kann auf dieser Webseite öffentlich kommentiert werden Entwurf Transparenzgesetz. Er soll nach den Anregungen der Bürgerinnen und Bürger dem Landtag und dem Innenministerium übergeben werden.

Eine Kurzdarstellung des Gesetzesvorhabens findet sich hier.

Deckblatt

Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern von Mehr Demokratie e. V. zur Präsentation des Gesetzentwurfs.

Transparency International Deutschland zur Vorstellung des Gesetzentwurfs  hier und hier.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter, Landesverband M-V, zur Präsentation des Gesetzentwurfs

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V  zur Präsentation des Gesetzentwurfs

Netzwerk Recherche: Wie wir an Informationen kommen - Praxishandbuch zum Recht auf Auskunft und Akteneinsicht

Als 26. Ausgabe in der Reihe der NR-Werkstätten ist die Publikation „Wie wir an Informationen kommen. Praxishandbuch zum Recht auf Auskunft und Akteneinsicht” im Juli 2024 erschienen. Diese ermutigt Journalist:innen, ihre Auskunftsrechte selbstbewusst gegenüber öffentlichen Stellen durchzusetzen.

Der erste Abschnitt, verfasst von Dr. Manfred Redelfs, bietet einen Überblick über die wichtigsten Rechtsgrundlagen, darunter das Landespressegesetz, das Umweltinformationsgesetz und das Informationsfreiheitsgesetz. Der zweite Abschnitt enthält praktische Beispiele und Erfahrungsberichte verschiedener Autor:innen, die zeigen, wie diese Gesetze in der journalistischen Praxis angewendet werden können.

https://netzwerkrecherche.org/nr-werkstatt/werkstatt/wie-wir-an-informationen-kommen/

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten veröffentlicht Praxishandreichung Transparenzportale

Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland (IFK) hat einen Leitfaden zum Aufbau und Betrieb staatlicher Transparenzportale herausgegeben. Über diese digitalen Plattformen können Bürgerinnen und Bürger amtliche Informationen und Daten abrufen, die durch die Verwaltung proaktiv bereitgestellt werden. Dazu sind sowohl Bund als auch Länder verpflichtet, sofern sie bereits über ein Transparenzgesetz oder eine andere entsprechende rechtliche Vorgabe verfügen.
Dr. Juliane Hundert, die als Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte 2024 den IFK-Vorsitz innehat, erklärt anlässlich der Veröffentlichung: »Der Zustand einer Demokratie und eines Rechtsstaats
bemisst sich unter anderem daran, wie transparent die öffentliche Verwaltung mit ihren Entscheidungen und Informationen umgeht. Je einfacher und umfassender Unterlagen und Daten durch staatliche Stellen bereitgestellt werden, desto wirksamer lassen sich auch Verschwörungsmythen und Desinformation entlarven. Allgemein zugängliche Transparenzportale können dazu einen wichtigen Beitrag leisten.«
Die Praxishandreichung richtet sich an die Betreiber der Portale, an informationspflichtige Stellen sowie Nutzerinnen und Nutzer, die die Qualität einer Plattform prüfen möchten. Übersichtlich und kompakt gibt die IFK Tipps und Hinweise zur Gestaltung der Plattformen, benennt Anforderungen und zeigt konkrete Umsetzungsmöglichkeiten auf. Außerdem enthält der Leitfaden eine Checkliste, die die wesentlichen Kriterien zusammenfassend aufführt, beispielsweise zu den technischen Rahmenbedingungen, organisatorischen Festlegungen, der Barrierefreiheit und zum Verzicht auf Tracking.

Quelle: Landesinformationsbeauftragter Mecklenburg-Vorpommern

Siehe dazu auch das Protokoll der 43. Sitzung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten Protokoll der 43. Sitzung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 8./9. November 2022 in Kiel und die dort gezeigte Präsentation (Anlage 1).

Vergütungstransparenz verbessert mit Änderung des Sparkassengesetzes M-V

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat am 12. Juni 2024 eine Änderung des Landessparkassengesetzes beschlossen, womit die Sparkassen verpflichtet werden, die Gesamtbezüge der Sparkassenvorstände zu veröffentlichen und nicht mehr nur die Aussichtsgremien der Sparkassen verpflichtet werden, auf eine Veröffentichung hinzuwirken.

Der gesamte Vorgang in der Parlamentsdokumentation des Landtages Mecklenburg-Vorpommern.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Sebastian Schmidt begrüßt Änderung des Landessparkassengesetzes.

Sparkassen befinden sich in kommunaler Trägerschaft und handeln im öffentlichen Auftrag. Bürgerinnen und Bürger haben deshalb ein Recht darauf, die Höhe der Vergütung der Vorstände zu erfahren. „Aus Sicht der Informationsfreiheit begrüße ich die heute beschlossene Änderung ausdrücklich“, erklärt Sebastian Schmidt. Die Sparkassen sind im öffentlichen Auftrag handelnde Kreditinstitute in kommunaler Trägerschaft. Aus diesem Grund hätten Bürgerinnen und Bürgern ein legitimes Interesse, über die Gesamtbezüge der Vorstände informiert zu werden. Die bloße Hinwirkungspflicht der Träger auf eine Offenlegung der Bezüge, wie sie bisher im Gesetz geregelt war, habe sich jedoch in der Praxis als wenig effektiv gezeigt. „Die Neuregelung sorgt für eine erhöhte Transparenz und trägt dem Informationsanspruch der Bevölkerung Rechnung“, so Schmidt weiter.