Transparenzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern
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Vergütungstransparenz verbessert mit Änderung des Sparkassengesetzes M-V

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat am 12. Juni 2024 eine Änderung des Landessparkassengesetzes beschlossen, womit die Sparkassen verpflichtet werden, die Gesamtbezüge der Sparkassenvorstände zu veröffentlichen und nicht mehr nur die Aussichtsgremien der Sparkassen verpflichtet werden, auf eine Veröffentichung hinzuwirken.

Der gesamte Vorgang in der Parlamentsdokumentation des Landtages Mecklenburg-Vorpommern.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Sebastian Schmidt begrüßt Änderung des Landessparkassengesetzes.

Sparkassen befinden sich in kommunaler Trägerschaft und handeln im öffentlichen Auftrag. Bürgerinnen und Bürger haben deshalb ein Recht darauf, die Höhe der Vergütung der Vorstände zu erfahren. „Aus Sicht der Informationsfreiheit begrüße ich die heute beschlossene Änderung ausdrücklich“, erklärt Sebastian Schmidt. Die Sparkassen sind im öffentlichen Auftrag handelnde Kreditinstitute in kommunaler Trägerschaft. Aus diesem Grund hätten Bürgerinnen und Bürgern ein legitimes Interesse, über die Gesamtbezüge der Vorstände informiert zu werden. Die bloße Hinwirkungspflicht der Träger auf eine Offenlegung der Bezüge, wie sie bisher im Gesetz geregelt war, habe sich jedoch in der Praxis als wenig effektiv gezeigt. „Die Neuregelung sorgt für eine erhöhte Transparenz und trägt dem Informationsanspruch der Bevölkerung Rechnung“, so Schmidt weiter.

 

Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Transparenzranking

Der Vergleich mit der Gesetzgebung anderer Bundesländer zeigt, dass es in Mecklenburg-Vorpommern noch erheblichen Handlungsbedarf gibt.

Das geht aus dem Transparenzranking von Mehr Demokratie und FragDenStaat hervor.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aktuell mag der dort ausgewiesene 10. Platz relativ passabel erscheinen. Dies liegt aber maßgeblich an der vergleichsweise unbefriedigenden Situation in den anderen Bundesländern.

Die Darstellung fächert sehr anschaulich auf, welche Kriterien besondere Bedeutung haben.  https://transparenzranking.de/laender/mecklenburg-vorpommern/

Erfahrungen mit dem Transparenzgesetz in Sachsen -

Netzpolitik.org 27. 8. 2024

Transparenz in Sachsen: Von geschwärzten Dokumenten und mauernden Behörden

Seit gut eineinhalb Jahren hat Sachsen ein Transparenzgesetz – eines, das diesen Namen nicht verdient, sagt der Journalist Aiko Kempen im Interview. Er hat dutzende Anfragen gestellt und statt Informationen vor allem geschwärzte Dokumente und hohe Rechnungen bekommen.

Aiko Kempen ist investigativer Journalist aus Leipzig und arbeitet bei FragDenStaat im Bereich Recherche. Wir haben mit ihm über seine Erfahrungen mit dem Sächsischen Transparenzgesetz gesprochen.

netzpolitik.org: Seit 1. Januar 2023 gilt in Sachsen ein Transparenzgesetz. Du hast als Journalist seitdem mehrere Dutzend Auskunftsanfragen an sächsische Behörden gestellt. Was hast du erlebt?

Aiko Kempen: Zunächst einmal wussten viele Behörden noch gar nicht so richtig, dass es das Transparenzgesetz gibt. Oder was in dem Gesetz steht. Oder dass sie mitmachen müssen. Offenbar gibt es in sächsischen Behörden keine Menschen, die explizit für die Bearbeitung von Auskunftsanfragen zuständig sind und die sich damit auskennen. Entsprechend fallen die Ergebnisse aus.

Oft habe ich vor allem geschwärzte Seiten und hohe Rechnungen erhalten, viel zu oft gab es einfach gar keine Antwort. Eine meiner Lieblingsanfragen war die zur Umsetzung des Transparenzgesetzes. Da habe ich tatsächlich eine große Akte erhalten und mich schon gefreut. Allerdings waren dann fast alle der 180 Seiten geschwärzt. Der einzige Teil, der nicht geschwärzt war, war meine eigene Anfrage.

Weiter auf https://netzpolitik.org/2024/transparenz-in-sachsen-von-geschwaerzten-dokumenten-und-mauernden-behoerden/

Initiative zur Senkung der Kosten für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz M-V und für ein Transparenzgesetz vom Landtag M-V abgelehnt.

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern hat am 12. Juni 2024 einen Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen abgeleht, wonach die Kosten für Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetzs M-V gesenkt werden sollten.

Parlamentsdokumentation zur Landtagsdrucksache 8/3741

Der Antrag hat folgenden Inhalt:

1. Der Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes besteht darin, den freien Zugang zu bei den
Behörden vorhandenen Informationen zu gewährleisten und die Voraussetzungen
festzulegen, unter denen derartige Informationen auf Antrag zugänglich gemacht werden
sollen.
2. Nach dem Gebühren- und Auslagenverzeichnis der Informationskostenverordnung kann
für schriftliche Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz bei besonderem bis
umfangreichem Verwaltungsaufwand eine Gebühr von bis zu 500 Euro erhoben werden.
3. Erfordert die Amtshandlung nach dem Informationsfreiheitsgesetz einen höheren
Verwaltungsaufwand als in den Tarifstellen des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses
vorgesehen, kann sich die Gebühr nach § 3 der Informationskostenverordnung außerdem
über die dort festgelegte Rahmengebühr hinaus weiter erhöhen.
4. Gemäß § 4 der Informationskostenverordnung werden die Gebühren auf der Grundlage
des jeweils geltenden Gebührenerlasses des Finanzministeriums und der darin vorge-
sehenen Stundensätze berechnet.
5. Aus der Sicht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wider-
sprechen die Regelungen der §§ 3 und 4 der Informationskostenverordnung dem Grund-
satz des effektiven Informationszuganges und sind daher unverhältnismäßig.


II. Die Landesregierung wird aufgefordert,
1. die §§ 3 und 4 der Informationskostenverordnung zu streichen.
2. den Entwurf eines Transparenzgesetzes in den Landtag einzubringen, das die proaktive
Veröffentlichung von Informationen aus Politik und Verwaltung in einem modernen
Internetportal vorsieht.

Der Antrag wurde abgelehnt. Das Protokoll der Landtagsberatung wird hier veröffentlicht.

Wie funktioniert die technische Umsetzung des Transparenzportals?

Hier gibt es eine sehr schöne Erläuterung der technischen Umsetzung des Hamburgischen Transparenzportals?

Detailliert, aber auch für etwas versiertere Laien verständlich.

 

Ein Transparenzgesetz? Ja, bitte! | Aufzeichnung der Fachtagung der Friedrich-Ebert-Stiftung vom 19.05.2023

 
Das Thüringer Transparenzgesetz auf dem Prüfstand  7. 2. 2024

 

Zum Nutzen eines Transparenzportals:

https://www.deutschlandfunk.de/transparenzportal-hamburg-gegen-mauscheleien-und-geheime-100.html

https://www.eimsbuetteler-nachrichten.de/transparenz-in-hamburg-und-bei-uns/

  1. Marie Jünemann auf netzpolitik.org Die Demokratie vorwärtsverteidigen durch ein Transparenzgesetz
  2. Landespressekonferenz am 5. März 2024 - Die Initiative stellt sich vor.
  3. FAQ Transparenzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern
  4. Wie gelangen Daten und Dokumente in das Transparenzportal?
  5. Brief an Innenminister Pegel zur Vorstellung der Transparenzinitiative
  6. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern weiss noch nicht, was sie will.
  7. 45. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten für ein Transparenzgesetz
  8. Wie Digitalisierung der Verwaltung und ein Transparenzgesetz zusammenhängen - WDR
  9. Wie steht es um das Vertrauen in Demokratie in Krisenzeiten?
  10. Kleine Anfrage der Landtagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen zu einem Transparenzgesetz M-V
  11. Was aber können wir tun, um das Vertrauen der Menschen in die Demokratie zu stärken?
  12. Neu: umfassendes Handbuch zur Informationsfreiheit, frei zugänglich
  13. NRD-Befragung hohe Zustimmung für Transparenzgesetze und Informationsansprüche der Bürger
  14. Hartmut Bäumer zum Bundestransparenzgesetz in der Frankfurter Rundschau
  15. Smart Cities an der Ostseeküste - Hansestädte wollen Digitalisierung voranbringen
  16. Habt Vertrauen, fürchtet euch nicht!
  17. Landesbeauftragter für Informationsfreiheit zum 28 September 2023
  18. Start der Transparenzinitiative M-V
  19. Pressetermin am 28. September 2023 um 11 Uhr

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