Transparenzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern
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Bundes-Transparenzgesetz - BMI verschleppt Gesetzentwurf und mauert bei Nachfragen

Nach gut drei Jahren liegt kein Entwurf für das versprochene Bundestransparenzgesetz vor. Die verantwortliche Ministerin lässt das zur "Privatsache" erklären.

Man wolle "durch mehr Transparenz unsere Demokratie stärken", heißt gleich auf Seite 9 des insgesamt knapp 150 Seiten umfassenden Koalitionsvertrages (PDF) der Ampel von 2021. Zu diesem Zweck wollte man unter anderem die bestehenden Informationsgesetze des Bundes (IFG, UIG und VIG) in einem Bundestransparenzgesetz zusammenfassen und dabei diese in Jahre gekommenen Gesetze reformieren. U

Doch aus den schönen Plänen wird vermutlich nichts. Der Referentenentwurf, der eigentlich schon 2023 vorliegen sollte, ist noch immer nicht in Sicht. Nachfragen zu dem Projekt beantwortet das Ministerium ausweichend.  Nähere Auskunft zu der Frage, wann sich die Ministerin zuletzt nach den Arbeiten erkundigt hat, wollte das BMI denn auch nicht erteilen.

Mehr bei Heise.de

 

Bundesverwaltungsgericht 20. März 2024: Nach dem Informationsfreiheitsgesetz sind anonyme Anträge unzulässig.

Mit Urteil vom 20. März 2024 hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass anonyme Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes unzulässig sind.

https://www.bverwg.de/pm/2024/10

Frag den Staat kritisiert dieses Urteil. Über viele Jahre waren anonyme Anfragen über Frag den Staat möglich. Dieses Vorgehen ist künftig ausgeschlossen. Um so dringender sei ein Transparenzgesetz.

Seit vielen Jahren beschneidet das konservative Bundesverwaltungsgericht Urteil um Urteil die Reichweite des Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Jetzt kommt ein neues Urteil der Intransparenz-Fans aus Leipzig hinzu: Das Gericht entschied heute, dass anonyme Anträge nach dem IFG unzulässig sind. Behörden können jetzt grundsätzlich bei jedem Antrag nicht nur Name und Postadresse von Anstragsteller*innen verlangen, sondern ihnen Antworten auch per Post zusenden.

Damit entfernt das höchste Verwaltungsgericht einen Grundpfeiler des Informationszugangs: Die Plattform FragDenStaat.de basiert auf der Annahme, dass Behörden Anfragen schnell und per E-Mail beantworten müssen. Der für Datenschutz (!) zuständige Senat im Gericht hält es für erforderlich, dass Antragsteller*innen ihre Daten herausgeben müssen, wenn sie Informationen von staatlichen Stellen erhalten wollen. Damit hebt das Gericht ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster auf, das eine generelle Erhebung der Postadresse noch verboten hatte.

Jetzt endlich Transparenzgesetz

Die wiederholt transparenzfeindlichen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts müssen ein Weckruf für den Gesetzgeber sein, endlich ein Transparenzgesetz zu schaffen, das seinen Namen verdient. Die Ampel-Koalition verspricht seit Jahren einen Gesetzentwurf, der dieses Jahr endlich kommen soll. Er muss sicherstellen, dass Anträge auf Informationen auch pseudonym möglich sind.

Wir werden in den kommenden Wochen nach Veröffentlichung der Urteilsgründe unser weiteres Vorgehen planen. Unser Ziel ist es sicherzustellen, dass der Zugang zu Informationen allen Menschen zugute kommt. Dazu werden wir unsere Plattform erweitern und, wo möglich, klagen.

FragdenStaat vom 21. April 2024



Nordkurier: So sollen Bürger schneller an Informationen vom Amt kommen

Der Nordkurier berichtet in seiner Ausgabe vom 10. 10. 2024 über den Entwurf für ein Transparenzgesetz Mecklenburg-Vorpommern und die Initiative für Transparenz in Politik und Verwaltungen.

Unter Angabe der Internetseite werden die Leser darauf hingewiesen, dass sich sich mit Kommentierungen des Gesetzentwurfs an dem weiteren Prozess beteiligen können.

https://www.nordkurier.de/regional/mecklenburg-vorpommern/so-sollen-buerger-schneller-an-informationen-vom-amt-kommen-2943391

Informationsrechte in der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern

Informationsrechte in der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern

Aus Anlass des 30- jährigen Jubiläums der Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern erläutert die ehemalige Vorsitzende des Landesverfassungsgerichts M-V, Hannelore Kohl, die Bedeutung der Informationsrechte in der Landesverfassung.

Artikel 6 (Datenschutz, Informationsrechte)

(1) Jeder hat das Recht auf Schutz seiner personenbezogenen Daten. Dieses Recht findet seine Gren zen in den Rechten Dritter und in den überwiegenden Interessen der Allgemeinheit.

(2) Jeder hat das Recht auf Auskunft über ihn betreffende Daten, soweit nicht Bundesrecht, rechtlich geschützte Interessen Dritter oder überwiegende Interessen der Allgemeinheit entgegenstehen.

(3) Jeder hat das Recht auf Zugang zu Informationen über die Umwelt, die bei der öffentlichen Verwal tung vorhanden sind.

(4) Das Nähere regelt das Gesetz.

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/nordmagazin/30-Jahre-Landesverfassung-Mecklenburg-Vorpommernhttps://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/nordmagazin/30-Jahre-Landesverfassung-Mecklenburg-Vorpommern

 

Transparenzinitiative stellt Gesetzentwurf für ein Transparenzgesetz auf der Landespressekonferenz vor 24. 9. 2024

2024 09 24 065

v.l.n.r.    Sascha Mummenhoff, Steuerzahlerbund M-V, Christian König, Mehr Demokratie e. V. , Dr. Manfred Redelfs, Netzwerk Recherche, Gerhard Bley, Regionalgruppe M-V Transparency Deutschland

Die Initiative für Transparenz in Politik und Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern hat heute (24.9.) auf der Landespressekonferenz in Schwerin einen Entwurf für ein Transparenzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt, der aus der Mitte der Zivilgesellschaft kommt. Gut drei Jahre nachdem die Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag ankündigte, das bestehende Informationsfreiheitsgesetz zu evaluieren und ein Transparenzgesetz zu prüfen und seitdem untätig blieb, fordert sie die Initiative mit ihrem Entwurf zum Handeln auf.

Ziel des Gesetzes ist ein Paradigmenwechsel, von der Holschuld der Bürgerinnen und Bürger hin zur Bringschuld der Verwaltung und der Wandel zu einem offenen, bürgernahen Staat. Das zentrale Instrument hierfür ist die Schaffung einer aktiven Veröffentlichungspflicht für Verwaltungen in einem digitalen Transparenzportal. Weitere Punkte des Gesetzentwurfs sind die Zusammenführung des Informationsfreiheitsgesetzes mit dem Landes-Umweltinformationsgesetz, die Möglichkeit einer elektronischen Antragstellung, die Verringerung der Ausnahmetatbestände von der Veröffentlichungspflicht und der Wegfall von Gebühren.

Der offene Zugang zu behördlichen Informationen ist ein Grundstein für gelingende Beteiligung, die Mitsprache der Einwohnerinnen und Einwohner und stärkt das Vertrauen in Politik und Verwaltung. Das belegen auch die Evaluationen bestehender Transparenzgesetze wie zum Beispiel in Rheinland-Pfalz oder Hamburg. Die Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen auch, dass ein Transparenzgesetz die Digitalisierung und Entbürokratisierung der Verwaltungen stärken kann.

Der Gesetzentwurf kann auf dieser Webseite öffentlich kommentiert werden Entwurf Transparenzgesetz. Er soll nach den Anregungen der Bürgerinnen und Bürger dem Landtag und dem Innenministerium übergeben werden.

Eine Kurzdarstellung des Gesetzesvorhabens findet sich hier.

Deckblatt

Der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern von Mehr Demokratie e. V. zur Präsentation des Gesetzentwurfs.

Transparency International Deutschland zur Vorstellung des Gesetzentwurfs  hier und hier.

Der Bund Deutscher Kriminalbeamter, Landesverband M-V, zur Präsentation des Gesetzentwurfs

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V  zur Präsentation des Gesetzentwurfs

Bericht des NDR vom 24. 9. 2024 mit Beitrag aus dem Nordmagazin zur Initiative.
 
NDR 24 9 2024
 
Der NRD hat bei den Koalitionsfraktionen SPD und DIE LINKE im Landtag Mecklenburg-Vorpommern nachgefragt, wie sie zum Gesetzentwurf der Transparenzinitiative stehen. Die Reaktion beider Fraktionen war abwehrend.
Hier der Bericht des NRD dazu vom 26. 9. 2024.
Mein Kommentar dazu:
Der immer wiederkehrende Verweis auf die allgemeinen Formulierungen des Koalitionsvertrages erscheint immer mehr als ein reines Lippenbekenntnis zu Transparenz.
Je öfter diese Aussage nach fast drei Jahren SPD-LINKE-Koalition wiederholt wird, desto unglaubwürdiger erscheint die Aussage.
Dieses Verhalten schürt Misstrauen und Frustration.
Vor einem dreiviertel Jahr und damit nach fast zwei Jahre nach dem Abschluss des Koalitionsvertrages erklärte die Landesregierung, noch nicht zu wissen, was sie will beim Thema Informationsfreiheit. Vorsorglich wird schon mal auf "haushälterische Aspekte" verwiesen. Der Hinweis ist so richtig wie banal, auf jeden Fall lässt er nichts Gutes erhoffen.
Viele Bürger und Verbände, die Wirtschaft, Vereine, Bürgerinitiative erleben immer wieder, wie schwierig der Zugang zu Informationen ist, die für ihre Beteiligung an öffentlichen Vorgängen wichtig ist. Die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen sollten diese Bürger und Organisationen endlich ernst nehmen als wichtige Akteure in unserer Demokratie. Unser Land braucht gut und verlässlich informierte Bürger und Verbände, die sich engagiert an demokratischen Prozessen beteiligen. Das schafft Vertrauen und stärkt unsere Demokratie.
Gerhard Bley
 

Im Nachgang berichteten unter anderem Nordkurier, Ostseewelle, Zeit Online, Süddeutsche Zeitung, Frankfurter Allgemeine Zeitung und ntv von der Präsentation des Gesetzentwurfs. Ein kurzes Video von der LPK gibt es in der ardmediathek.

Presseerklärung der Initiative vom 24. 9. 2024
 
 Zur Berichterstattung über die Vorstellung der Initiative für Transparenz in Politik und Verwaltungen Mecklenburg-Vorpommern auf der Landespressekonferenz am 5. 3. 2024
 
 
    1. Netzwerk Recherche: Wie wir an Informationen kommen - Praxishandbuch zum Recht auf Auskunft und Akteneinsicht
    2. Schichten des Zugangs zu Informationen - Ergebnisse aus den Evaluationen unterschiedlicher Konzepte - Univ.-Prof. Dr. Jan Ziekow
    3. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten veröffentlicht Praxishandreichung Transparenzportale
    4. Vergütungstransparenz verbessert mit Änderung des Sparkassengesetzes M-V
    5. Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Transparenzranking
    6. Erfahrungen mit dem Transparenzgesetz in Sachsen -
    7. Initiative zur Senkung der Kosten für Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz M-V und für ein Transparenzgesetz vom Landtag M-V abgelehnt.
    8. Wie funktioniert die technische Umsetzung des Transparenzportals?
    9. Marie Jünemann auf netzpolitik.org Die Demokratie vorwärtsverteidigen durch ein Transparenzgesetz
    10. Landespressekonferenz am 5. März 2024 - Die Initiative stellt sich vor.
    11. FAQ Transparenzgesetz für Mecklenburg-Vorpommern
    12. Wie gelangen Daten und Dokumente in das Transparenzportal?
    13. Brief an Innenminister Pegel zur Vorstellung der Transparenzinitiative
    14. Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern weiss noch nicht, was sie will.
    15. 45. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten für ein Transparenzgesetz
    16. Wie Digitalisierung der Verwaltung und ein Transparenzgesetz zusammenhängen - WDR
    17. Wie steht es um das Vertrauen in Demokratie in Krisenzeiten?
    18. Kleine Anfrage der Landtagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen zu einem Transparenzgesetz M-V
    19. Was aber können wir tun, um das Vertrauen der Menschen in die Demokratie zu stärken?
    20. Neu: umfassendes Handbuch zur Informationsfreiheit, frei zugänglich
    21. NRD-Befragung hohe Zustimmung für Transparenzgesetze und Informationsansprüche der Bürger
    22. Hartmut Bäumer zum Bundestransparenzgesetz in der Frankfurter Rundschau
    23. Smart Cities an der Ostseeküste - Hansestädte wollen Digitalisierung voranbringen
    24. Habt Vertrauen, fürchtet euch nicht!
    25. Landesbeauftragter für Informationsfreiheit zum 28 September 2023
    26. Start der Transparenzinitiative M-V
    27. Pressetermin am 28. September 2023 um 11 Uhr

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